Wie läuft ein Zeitwertkonto grundsätzlich ab?
Bei einem Zeitwertkonto wird für Zeiten einer späteren Freistellung von der Arbeitsleistung, in der dann weiterhin ein Entgelt gezahlt wird (Freistellungsphase), zuvor mit der erbrachten Arbeitsleistung (Arbeitsphase) ein Wertguthaben aufgebaut (§ 7 Abs. 1a SGB IV). Dazu werden insbesondere bestehende Vergütungsansprüche ganz oder teilweise dem Wertguthaben des Zeitwertkontos gutgeschrieben. Dieses Wertguthaben auf dem Zeitwertkonto wird dann regelmäßig verzinst. In der Freistellungsphase wird das Entgelt, das der Arbeitnehmer erhält, aus diesem Wertguthaben finanziert. Insoweit stellen Zeitwertkonten ein System der aufgeschobenen Vergütung dar.
Bei Zeitwertkontenmodellen investiert der Arbeitgeber regelmäßig die für den Aufbau des Wertguthabens einbehaltenen Entgeltbestandteile garntieorientiert am Kapitalmarkt, um die in Höhe des Wertguthabens bestehenden Verpflichtungen im Auszahlungsfall zahlen zu können. Darüber hinaus wird bei vielen marktüblichen Modellen die Verzinsung des Wertguthabens nicht nominell vom Arbeitgeber vorgegeben, sondern richtet sich im Ergebnis nach der Entwicklung einer Kapitalanlage. Durch die Vorgaben des "Flexi-G II", das Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 31.03.2009 und das BMF-Schreiben vom 17.06.2009 zur weiteren steuerlichen Behandlung von Zeitwertkontenmodellen wird die zuvor genannte Kapitalanlage das eingezahlte Arbeitnehmerentgelt bei Auszahlung unabdingbar garantieren müssen.
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